Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Verträge zwischen der Födinger GmbH (im Folgenden „wir" oder „Auftragnehmer") und natürlichen oder juristischen Personen (im Folgenden „Kunde"), die über die Webseite https://www.foedinger.at oder im Zuge von Beratungs-, Verkaufs-, Liefer-, Montage-, Wartungs- und Notdienst-Installateursleistungen geschlossen werden.
1.2. Diese Bedingungen gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG als auch für Unternehmer gemäß § 1 UGB, sofern keine abweichenden schriftlichen Individualvereinbarungen getroffen wurden.
1.3. Im Geschäftsverkehr mit unternehmerischen Kunden erstreckt sich die Geltung dieser AGB auch auf sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn bei Ergänzungs- oder Folgeaufträgen nicht gesondert darauf verwiesen wird.
1.4. Vertragsabschlüsse erfolgen unsererseits ausnahmslos auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur Gültigkeit, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben.
1.5. Das Unterlassen eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen Geschäftsbedingungen bzw. AGB des Kunden nach deren Eingang bedeutet keine Anerkennung dieser Bedingungen.
II. Leistungsumfang
2.1. Vertragsgegenstand sind Beratungs-, Planungs-, Liefer-, Montage- und Wartungsleistungen im Bereich Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Klimatechnik sowie Notdiensteinsätze.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag.
III. Vertragsschluss und Angebote
3.1. Darstellungen unserer Leistungen und Produkte auf der Webseite sowie in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Inseraten und sonstigen Medien stellen keine verbindlichen Angebote dar. Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
3.2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen oder mit der Leistungserbringung beginnen.
3.3. Mündliche Zusagen, Zusicherungen und Garantien sowie Abweichungen von diesen AGB werden gegenüber Kunden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
3.4. Vor Absendung einer Anfrage oder Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Eingaben zu überprüfen und zu berichtigen. Bei Online-Bestellungen erfolgt eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
3.5. Stützt der Kunde seine Beauftragung auf Informationen aus Werbematerialien, die nicht von uns stammen, obliegt es ihm, uns diese offenzulegen. Unterbleibt dies, sind solche Angaben unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich zum Vertragsbestandteil erklärt.
3.6. Kostenvoranschläge erstellen wir ohne Gewähr und gegen angemessenes Entgelt. Verbraucher werden vorab über die Kostenpflicht informiert. Bei Beauftragung sämtlicher im Kostenvoranschlag enthaltener Leistungen wird das Entgelt für den Kostenvoranschlag mit der Schlussrechnung verrechnet.
IV. Preise und Zahlungsmodalitäten
4.1. Preisgestaltung
4.1.1. Sämtliche Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Preise sind grundsätzlich keine Pauschalpreise.
4.1.2. Versand-, Montage- und Notdienstzuschläge werden separat ausgewiesen.
4.1.3. Kosten für Verpackung, Transport, Verladung, Versand sowie Zoll und Versicherung trägt der unternehmerische Kunde. Verbrauchern werden diese Kosten nur bei entsprechender Einzelvereinbarung in Rechnung gestellt.
4.1.4. Für zusätzliche, vom Kunden beauftragte Leistungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, steht uns ein angemessenes Entgelt zu.
4.1.5. Die ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial obliegt dem Kunden. Übernehmen wir diese Aufgabe, ist dies gesondert zu vergüten. Bei fehlender Vereinbarung erfolgt die gesonderte Vergütung hierfür in angemessener Höhe.
4.2. Anpassung der Preise
4.2.1. Wir sind zur Anpassung der vereinbarten Entgelte berechtigt, sofern seit Vertragsschluss Änderungen von mindestens 3 % eingetreten sind. Eine Anpassung des Entgelts erfolgt bei gestiegenen Lohnkosten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen sowie bei sonstigen leistungsrelevanten Kostenfaktoren wie Materialkosten infolge von Änderungen der nationalen oder internationalen Rohstoffpreise, Wechselkursschwankungen oder Empfehlungen paritätischer Kommissionen.
4.2.2. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt das Entgelt als wertgesichert nach dem VPI 2020 oder einem zukünftig an dessen Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis ist der Monat des Vertragsabschlusses.
4.2.3. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Preisanpassung gemäß 4.2.1. und 4.2.2. nur bei individueller Vereinbarung, sofern die Leistung binnen zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen ist.
4.3. Zahlungsbedingungen
4.3.1. Die Zahlung kann nach Wahl des Kunden per Überweisung oder mittels anderer angebotener Zahlungsmethoden erfolgen.
4.3.2. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3.3. Ein Skontoabzug setzt eine schriftliche Vereinbarung voraus.
4.3.4. Zahlungswidmungen oder angegebene Verwendungszwecke des Kunden auf Überweisungsbelegen entfalten uns gegenüber keine Bindungswirkung.
4.4. Folgen bei Zahlungsverzug
4.4.1. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB. Gegenüber Unternehmern berechnen wir gemäß § 456 UGB Zinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 4 %.
4.4.2. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten; gegenüber Verbrauchern jedoch nur bei entsprechender Individualvereinbarung.
4.4.3. Befindet sich ein unternehmerischer Kunde aus anderen Vertragsverhältnissen mit uns in Zahlungsverzug, können wir unsere Leistungen aus dem gegenständlichen Vertrag bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.
4.4.4. Wir sind berechtigt, sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn eine Forderung seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge mit einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
4.4.5. Bei Überschreitung des Zahlungsziels entfallen gewährte Rabatte und Preisnachlässe; diese werden der Rechnung wieder zugeschlagen.
4.4.6. Für erforderliche und zweckdienliche Mahnungen bei schuldhaftem Zahlungsverzug schuldet der Kunde in unternehmensbezogenen Geschäften Mahnspesen von € 25,00 je Mahnung. Bei Geschäften mit Verbrauchern werden die tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet, wenn diese zur betriebenen Forderung in angemessenem Verhältnis stehen.
4.5. Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Verbrauchern steht die Aufrechnung zusätzlich zu, wenn die Gegenforderung mit der Zahlungsverbindlichkeit in rechtlichem Zusammenhang steht oder bei uns Zahlungsunfähigkeit auftritt.
V. Widerrufsrecht für Verbraucher
5.1. Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu (§ 11 FAGG). Der Widerruf bedarf keiner Begründung und ist an keine bestimmte Form gebunden.
5.2. Das Widerrufsrecht entfällt bei:
nach Kundenspezifikation angefertigten oder eingebauten Produkten;
Notdienstleistungen, die auf ausdrücklichen Kundenwunsch unverzüglich erbracht werden;
vollständig erbrachten Dienstleistungen, wenn der Verbraucher vor Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt und den Verlust seines Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen hat.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Unsere Leistungspflicht beginnt frühestens, wenn der Kunde sämtliche baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, die vertraglich festgelegt, vor Vertragsschluss mitgeteilt wurden oder die der Kunde aufgrund seiner Fachkenntnisse oder Erfahrung kennen musste.
6.2. Der Kunde hat uns vor Leistungsbeginn insbesondere über die Lage verdeckter Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie ähnlicher Installationen, über Fluchtwege, bauliche Hindernisse, potenzielle Stör- und Gefahrenquellen sowie über statische Gegebenheiten und geplante Änderungen unaufgefordert zu informieren.
6.3. Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflicht, gilt unsere Leistung insoweit nicht als mangelhaft, sofern die eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf unzutreffenden Kundenangaben beruht.
6.4. Die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Bewilligungen Dritter obliegt dem Kunden, hierbei entstandene Kosten sind vom Kunden zu tragen.
6.5. Energie und Wasser für die Leistungserbringung, einschließlich Probebetrieb, stellt der Kunde auf eigene Kosten bereit.
6.6. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand vorliegen.
6.7. Für die Dauer der Leistungserbringung stellt der Kunde uns unentgeltlich angemessen abschließbare Räumlichkeiten zur Lagerung von Werkzeug und Material sowie für den Aufenthalt unserer Mitarbeiter zur Verfügung.
6.8. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen.
6.9. Eine Abtretung von Forderungen und Rechten aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
VII. Durchführung der Leistungen
7.1. Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden sind wir nur dann zu berücksichtigen verpflichtet, wenn diese aus technischen Gründen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind.
7.2. Geringfügige, sachlich begründete und dem Kunden zumutbare Abweichungen bei der Leistungsausführung gelten als vorab genehmigt. Gegenüber Verbrauchern bedarf dies einer Einzelvereinbarung.
7.3. Nachträgliche Auftragsänderungen oder -erweiterungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen.
7.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine beschleunigte Ausführung, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Daraus resultierende Mehrkosten (etwa für Überstunden oder beschleunigte Materialbeschaffung) erhöhen das Entgelt entsprechend.
7.5. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
VIII. Lieferung, Fristen und Termine
8.1 Lieferung
8.1.1. Lieferungen erfolgen nach Vereinbarung an die vom Kunden angegebene Adresse. Lieferzeiten werden individuell festgelegt.
8.1.2. Bei digitalen Inhalten (etwa Online-Beratung) erhält der Kunde den Zugang per E-Mail oder über einen geschützten Bereich unserer Webseite.
8.2 Fristen und Termine
8.2.1. Bei höherer Gewalt, Streik, unvorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen unserer Zulieferer oder vergleichbaren Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs, verschieben sich Fristen und Termine um die Dauer des Ereignisses.
8.2.2. Verzögert oder unterbricht der Kunde den Leistungsbeginn oder die Ausführung, insbesondere durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten gemäß VI., verlängern sich die Leistungsfristen und verschieben sich Fertigstellungstermine entsprechend.
8.2.3. Für die dadurch erforderliche Einlagerung von Materialien und Geräten in unserem Betrieb gilt als vereinbart, dass wir uns vorbehalten, 1 % des Rechnungsbetrags je angefangenem Monat der Verzögerung zu verrechnen.
8.2.4. Gegenüber unternehmerischen Kunden sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur bei schriftlicher Zusage verbindlich.
8.2.5. Bei Verzug unsererseits steht dem Kunden nach Setzung einer angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht zu. Die Nachfristsetzung hat schriftlich (bei unternehmerischen Kunden per Einschreiben) unter gleichzeitiger Rücktrittsandrohung zu erfolgen.
8.2.6. Das Recht des Kunden, bei unzumutbaren Verzögerungen vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt.
IX. Vom Kunden beigestelltes Material
9.1. Stellt der Kunde Geräte oder Materialien bei, sind wir berechtigt, einen Zuschlag von 10 % des Werts der Beistellung zu berechnen.
9.2. Für beigestellte Geräte und Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung.
9.3. Qualität und Funktionsfähigkeit der Beistellungen liegen in der Verantwortung des Kunden.
X. Gefahrübergang
10.1. Für den Gefahrübergang bei Versendung an Verbraucher gilt § 7b KSchG.
10.2. Bei unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir die Ware zur Abholung bereithalten, selbst anliefern oder einem Transporteur übergeben.
10.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen Transportrisiken entsprechend versichern. Auf schriftlichen Wunsch schließen wir auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung ab. Der Kunde stimmt jeder verkehrsüblichen Versandart zu.
XI. Annahmeverzug des Kunden
11.1. Gerät der Kunde länger als vier Wochen in Annahmeverzug (durch Annahmeverweigerung, Verzug mit Vorleistungen oder aus anderen Gründen) und beseitigt er trotz angemessener Nachfristsetzung die Hindernisse nicht, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für den Auftrag vorgesehenen Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir diese bei Fortsetzung der Leistung in angemessener Frist nachbeschaffen können.
11.2. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, die Ware einzulagern. Hierfür steht uns eine Lagergebühr von 1 % des Rechnungsbetrags pro Monat zu.
11.3. Unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
11.4. Bei berechtigtem Rücktritt unsererseits von unternehmensbezogenen Geschäften sind wir berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 20 % des Nettoauftragswerts zu verlangen, sofern uns dadurch ein entsprechender Schaden typischerweise entsteht. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bereits verrechnete Lager-/Einlagerungskosten werden angerechnet.
11.5. Bei berechtigtem Rücktritt unsererseits von verbraucherbezogenen Geschäften können wir Ersatz des tatsächlich entstandenen, angemessenen Schadens verlangen (z.B. Anfahrt, bereits erbrachte Leistungen, nachweislich nicht mehr verwertbare Sonderbeschaffungen), wobei ersparte Aufwendungen anzurechnen sind.
11.6. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ebenso wie der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
XII. Eigentumsvorbehalt
12.1. Gelieferte, montierte oder sonst übergebene Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
12.2. Eine Weiterveräußerung ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung und unter Angabe von Name und Anschrift des Erwerbers zulässig. Bei Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten.
12.3. Bis zur vollständigen Zahlung hat der Kunde diese Abtretung in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen zu vermerken und seine Schuldner darauf hinzuweisen. Auf Verlangen sind uns alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
12.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach angemessener Nachfristsetzung zur Herausgabe der Vorbehaltsware berechtigt. Gegenüber Verbrauchern dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn eine Forderung seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge mit einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
12.5. Der Kunde hat uns über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder die Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu informieren.
12.6. Zur Durchsetzung unseres Eigentumsvorbehalts sind wir berechtigt, den Standort der Vorbehaltsware nach angemessener Vorankündigung zu betreten, soweit dies für den Kunden zumutbar und angemessen ist.
12.7. Die notwendigen und angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Kunde.
12.8. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts stellt nur dann einen Vertragsrücktritt dar, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
12.9. Zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig bestmöglich verwerten.
XIII. Gewährleistung und Leistungsbeschränkung
13.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff ABGB.
13.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.
13.3. Als Übergabezeitpunkt gilt mangels abweichender Vereinbarung (etwa förmlicher Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens jedoch der Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen oder die Übernahme grundlos verweigert hat.
13.4. Bleibt der Kunde einem vereinbarten gemeinsamen Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
13.5. Die Behebung eines vom Kunden behaupteten Mangels stellt kein Anerkenntnis des Mangels dar.
13.6. Erweisen sich Mängelbehauptungen als unberechtigt, hat der Kunde uns die Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
13.7. Der unternehmerische Kunde trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorlag.
13.8. Zur Mängelbehebung hat der Kunde uns unverzüglich Zugang zur Anlage bzw. zu den Geräten zu gewähren und eine Begutachtung zu ermöglichen. Zudem sind uns bei unternehmerischen Kunden zwei Versuche einzuräumen.
13.9. Mängel, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßer Untersuchung nach Ablieferung festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, sind unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind in derselben Frist ab Entdeckung zu rügen.
13.10. Die Nutzung oder Verarbeitung mangelhafter Leistungsgegenstände, durch die ein weitergehender Schaden droht oder die Ursachenermittlung erschwert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit zumutbar.
13.11. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt.
13.12. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern kein wesentlicher und unbehebbarer Mangel vorliegt.
13.13. Werden Leistungsgegenstände nach Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, gewährleisten wir nur die auftragsgemäße Ausführung.
13.14. Kein Mangel liegt vor, wenn das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist und die tatsächlichen Gegebenheiten von den uns vorliegenden Informationen abweichen.
13.15. Mangelhafte Lieferungen oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zurückzusenden. Die Rücktransportkosten trägt der unternehmerische Kunde vollständig.
13.16. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn technische Anlagen des Kunden (etwa Zuleitungen, Verkabelungen) nicht in einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand für den Mangel ursächlich ist.
Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten können gegebenenfalls Schäden entstehen. Für solche Schäden haften wir nur bei schuldhafter Verursachung.
XIV. Haftung
14.1. Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.2. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden ausgeschlossen.
14.3. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist unsere Haftung begrenzt auf den Höchstbetrag einer allenfalls bestehenden Haftpflichtversicherung oder auf das Doppelte des Auftragswerts – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
14.4. Diese Beschränkung gilt auch für Schäden an Sachen, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern nur bei entsprechender Einzelvereinbarung.
14.5. Die Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14.6. Bei höherer Gewalt oder Leistungen Dritter besteht keine Haftung.
14.7. Die Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB wird ausdrücklich beachtet.
14.8. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
14.9. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schädigungen, die diese dem Kunden ohne eigenes Vertragsverhältnis mit diesem zufügen.
14.10. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch:
Nichtbeachtung von Bedienungs- und Installationsvorschriften
Unsachgemäße Behandlung oder Lagerung
Fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung oder Instandhaltung durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte
Überbeanspruchung oder natürlichen Verschleiß
Unterlassung erforderlicher Wartungen (sofern wir nicht vertraglich zur Wartung verpflichtet sind) soweit das jeweilige Ereignis für den Schaden ursächlich war.
14.11. Kann der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen aus einer eigenen oder zu seinen Gunsten abgeschlossenen Versicherung beanspruchen, verpflichtet er sich zur Inanspruchnahme dieser Leistung. Unsere Haftung beschränkt sich dann auf die dem Kunden durch die Inanspruchnahme entstehenden Nachteile.
14.12. Geschuldet werden jene Produkteigenschaften, die der Kunde unter Berücksichtigung von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstigen produktbezogenen Hinweisen sowie seiner Kenntnisse und Erfahrungen erwarten kann. Kunden, die als Wiederverkäufer tätig sind, haben eine ausreichende Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.
XV. Schutzrechte Dritter, Geistiges Eigentum und Urheberrecht
15.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen ein und werden diesbezüglich Schutzrechte Dritter geltend gemacht, sind wir berechtigt, die Herstellung auf Risiko des Kunden bis zur Klärung einzustellen und Ersatz der notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu verlangen, es sei denn, die Ansprüche sind offenkundig unberechtigt.
15.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
15.3. Dies gilt insbesondere für Liefergegenstände, die wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen) herstellen. Hier übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
15.4. Von uns erstellte Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige von uns erstellte oder mitgestaltete Unterlagen verbleiben in unserem geistigen Eigentum.
15.5. Jede Verwendung von Unterlagen auf unserer Website außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs – insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder auch nur auszugsweises Kopieren – bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
15.6. Der Kunde verpflichtet sich, aus der Geschäftsbeziehung erlangtes Wissen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.
XVI. Datenschutz
16.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz.
16.2. Einzelheiten sind unserer Datenschutzerklärung unter https://www.foedinger.at/datenschutz zu entnehmen.
16.3. Dem Kunden stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch zu.
XVII. Vertragslaufzeit und Kündigung
17.1. Werkverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und (sofern vereinbart) Abnahme. Bei Wartungsverträgen gilt die individuell vereinbarte Laufzeit.
17.2. Abbestellung durch den Kunden (Werkverträge)
17.2.1. Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit in Textform (z. B. E-Mail, Brief) abbestellen.
17.2.2. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt; wir müssen uns jedoch anrechnen lassen, was wir infolge des Unterbleibens der Ausführung ersparen oder durch anderweitige Verwendung erwerben bzw. zu erwerben absichtlich versäumen.
17.2.3. Bereits erbrachte Leistungen (insbesondere Planungs- und Beratungsleistungen) sowie bereits bestellte/beschaffte Materialien werden nach tatsächlichem Leistungsstand abgerechnet; nicht mehr wirtschaftlich verwertbare, eigens beschaffte Materialien können wir zum Selbstkostenpreis verrechnen.
17.2.4. (Unternehmer) Gegenüber Unternehmern kann – soweit zulässig – für den noch nicht ausgeführten Teil eine pauschalierte Abgeltung von 5 % des Nettoauftragswerts vereinbart werden; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, uns der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten. Ersparnisse und anderweitiger Erwerb sind anzurechnen.
17.3. Außerordentliche Kündigung
17.3.1. Beide Parteien können Vertragsverhältnisse aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, insbesondere wenn:
– der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten (VI.) nicht nachkommt,
– der Kunde mit Zahlungen von mehr als 10 % des Auftragswerts länger als vier Wochen in Verzug ist,
– über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
17.3.2. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform und ist zu begründen.
17.4. Abrechnung bei Abbestellung/Kündigung
17.4.1. Bei jeder Abbestellung/Kündigung sind erbrachte Leistungen nach Leistungsstand abzurechnen.
17.4.2. Nicht verbaute, eigens beschaffte Materialien können wir dem Kunden – sofern nicht anderweitig wirtschaftlich verwertbar – zum Selbstkostenpreis in Rechnung stellen.
17.5 Wartungsverträge
17.5.1. Wartungsverträge können – sofern nicht abweichend vereinbart – von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres in Textform gekündigt werden.
17.5.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe 17.3.).
XVIII. Änderung dieser AGB
18.1. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
18.2. Widerspricht ein unternehmerischer Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen.
18.3. Widerspricht ein Verbraucher den geänderten Bedingungen, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Frist und ohne Nachteile zu.
XIX. Salvatorische Klausel
19.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
19.2. Wir und der unternehmerische Kunde verpflichten uns, unwirksame Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
XX. Schlussbestimmungen
20.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
20.3. Erfüllungsort ist unser Unternehmenssitz in 4050 Traun.
20.4. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig. Gesetzliche Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt; für Verbraucher mit Wohnsitz im Inland ist das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort zuständig.